Angaben gemäß § 5 TMG
Wilfried Hörz Landschafts- und Sportstättenpflege
Im Sand 38/1
72636 Frickenhausen
Vertreten durch:
Wilfried Hörz
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 7022 198794
Fax: +49 (0) 7022 198795
E-Mail: info[at]landschaftspflege-hoerz.de
Internet: www.landschaftspflege-hoerz.de
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE248353729
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Materialien sowie für damit verbundene Dienstleistungen und Ausführungsarbeiten, die zwischen
Wilfried Hörz Landschafts- und Sportstättenpflege (nachfolgend „Auftragnehmer“)
und dem Kunden geschlossen werden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.
3. Leistungen und Lieferumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Materialien werden – soweit nicht anders vereinbart – in handelsüblicher Qualität geliefert. Geringfügige Abweichungen, insbesondere rohstoff‑ oder witterungsbedingte Unterschiede, sind branchenüblich und stellen keinen Mangel dar.
4. Lieferfristen, Lieferverzögerungen und höhere Gewalt
Liefertermine und -fristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch Umstände entstehen, welche außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Dazu zählen insbesondere:
- Lieferengpässe oder Leistungsverzögerungen von Vorlieferanten oder Speditionen
- krankheitsbedingte Personalausfälle
- Verkehrsunfälle
- höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse
In solchen Fällen verlängern sich Lieferfristen angemessen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für Lieferung und/oder Ausführung der Arbeiten rechtzeitig erfüllt sind (z. B. Zugänglichkeit der Anlage, Lager- oder Entladeflächen, Genehmigungen).
Verzögerungen, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Anzahlungen vor Materialbestellung oder Leistungsbeginn zu verlangen. Rechnungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb der angegebenen Frist fällig.
7. Anzahlungen, Rücktritt und Rückabwicklung
Im Falle einer Anzahlung wird das Material im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beschafft.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder kommt es aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, zu einer Vertragsaufhebung, erfolgt eine Rückerstattung geleisteter Anzahlungen erst nach Rückzahlung durch den jeweiligen Lieferanten, soweit das Material noch nicht geliefert oder verarbeitet wurde.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8. Verarbeitung und Ausführung
Sofern zusätzlich zur Materiallieferung auch die Verarbeitung (z. B. Platzaufbereitung) vereinbart ist, erfolgt diese erst nach vollständiger Anlieferung des Materials. Ein Anspruch auf sofortige Ausführung bei Lieferverzögerungen besteht nicht.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die Arbeiten nach Materialverfügbarkeit unverzüglich und im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten auszuführen.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Lieferung bzw. Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – ist der Sitz des Auftragnehmers.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.